Tätigkeiten Dr. Christa MÜLLER-LINDORFER, öffentliche Notarin in Pregarten, Wartberg ob der Aist, Hagenberg, Gutau, Bad Zell, Unterweitersdorf und Tragwein

Wir bieten Ihnen eine kompetente und umfassende Betreuung in allen Angelegenheiten des Unternehmens-, Liegenschafts-, Ehe-, Familien- und Erbrechts. Dabei arbeiten wir mit einem Netzwerk von Spezialisten, wie Steuerberatern, Geometern, Bausachverständigen, Immobilientreuhändern und Rechtsanwälten zusammen.

Unternehmensrecht

Das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht ist eines unserer zentralen Aufgabengebiete. Wir beraten Sie zur Unternehmensgründung, -übertragung, -nachfolge und bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen an.

Liegenschaften

Wir sorgen vom ersten Moment an für klare Verhältnisse, wenn es um Ihr Recht an Ihrem Grund und Boden, an Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung geht.

Erbrecht - Übergabe

  • Übergabeverträge
  • Schenkungsverträge
  • Erb- und Pflichtteilsentfertigungsverträge
  • Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Erbverträge
  • Verträge auf den Todesfall
  • Testamente
  • Vermächtnisse
  • Verlassenschaftsabhandlungen
  • Grundbuch- und Firmenbuchabfrage

Familienrecht

  • Errichtung von Eheverträgen
  • Errichtung von Partnerschaftsverträgen
  • Errichtung von Adoptionsverträgen
  • Erstellen von Urkunden nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz zur künstlichen Befruchtung
  • Erstellen von Vaterschaftsanerkenntnissen
  • Beratung bei einvernehmlichen Scheidungen
  • Vorsorgevollmachten
  • Vertretungsrecht nächster Angehöriger
  • Patientenverfügungen

Gerichtskommissär

  • Verlassenschaftsabhandlungen
  • Grundbuch- und Firmenbuchabfrage

Treuhänder

Als Treuhänder übernehmen wir aufgrund einer Treuhandvereinbarung Vermögenswerte (Geld, Geldeswerte) vom Treugeber. Wir verpflichten uns, die Treuhandvaluta erst nach belegtem Eintritt der in der Treuhandvereinbarung festgelegten Rechtsfolgen und Bedingungen weiterzuleiten.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie für den Fall vorsorgen, dass Sie selbst nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig sind. In dieser Vollmacht bestimmen Sie für derartige Fälle, wer in Ihrem Namen handeln darf.

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung legt der Betroffene fest, welche medizinischen Maßnahmen im Fall einer späteren Krankheit oder eines Unfalles nicht getroffen werden dürfen.


Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an unter Tel.: +43 7236 2219, Fax: +43 7236 7065 oder senden Sie uns eine Anfrage per E-mail:

office@notarin.co.at

Wir helfen Ihnen gerne weiter.